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Whistleblowing

Whistleblowing-Meldungen

Gemäß dem Gesetzesdekret Nr. 24 vom 10. März 2023 hat das Unternehmen die vorgeschriebenen Kanäle für die Entgegennahme und Verwaltung von Whistleblowing-Meldungen eingerichtet.

Wer kann berichten?

  • Personen mit Verwaltungs-, Management-, Kontroll-, Aufsichts- oder Vertretungsfunktionen in der Gesellschaft;
  • alle Angestellten, Mitarbeiter, Freiberufler, Berater, Freiwilligen, Praktikanten, bezahlt oder unbezahlt, die für das Unternehmen arbeiten;
  • Personen, die in der Vergangenheit die oben genannten Funktionen ausgeübt haben, wenn die Informationen über Verstöße im Laufe der Beziehung erworben wurden, und Personen, mit denen die Beziehung noch nicht entstanden ist - z. B. Kandidaten für die Personalauswahl oder Mitarbeiter in der Probezeit.

Die Bereiche der potenziellen Berichterstattung

Die Verstöße, die gemeldet werden können, betreffen:

  • Verwaltungs-, Rechnungslegungs-, zivil- oder strafrechtliche Verstöße;
  • Bestimmungen der Europäischen Union (für Einzelheiten siehe Artikel 1 des Gesetzesdekrets Nr. 24/2023);
  • Gesetzesdekret Nr. 231/2001, Modell 231 oder Verhaltenskodex.

Informationen über Verstöße können sich auch auf noch nicht begangene Verstöße beziehen, von denen der Berichterstatter aufgrund konkreter Beweise vernünftigerweise annimmt, dass sie begangen werden könnten.

Dabei kann es sich auch um Unregelmäßigkeiten und Anomalien handeln, die nach Ansicht des Berichterstatters zu einem der im Dekret vorgesehenen Verstöße führen könnten.

Der interne Meldekanal

  • der digitale Kanal: Online-Meldungen unter trustwhistle.it
  • der mündliche Kanal: Beantragung einer Besprechung mit dem Organismo di Vigilanza in Person von Herrn Luca Pandini (segnalante@gmail.com)

Indem das Unternehmen die Bearbeitung der Meldung und die damit verbundenen Untersuchungen einer unternehmensexternen, unabhängigen und kompetenten Person überträgt, garantiert es die Vertraulichkeit der Identität der meldenden Person, der beteiligten Personen und der in der Meldung genannten Personen sowie des Inhalts der Meldung.

Der Hinweisgeber muss außerdem deutlich mitteilen, dass er die Schutzbestimmungen der Gesetzesverordnung Nr. 24/2023 in Anspruch nehmen will:

  • die Vertraulichkeit der eigenen Identität;
  • Schutz gegen jegliche Vergeltungsmaßnahmen.
Nr. 231/2001

Organisations-, Verwaltungs- und Kontrollmodell gemäß der Gesetzesverordnung Nr. 231/2001

Unsere Gesellschaft - die traditionell auf die Prinzipien der Korrektheit, Transparenz und Legalität achtet - hat ein Modell der Organisation, der Leitung und der Kontrolle gemäß der Gesetzesverordnung Nr. 231/2001 eingeführt, ein sich ständig weiterentwickelndes Instrument, das die Einhaltung der Gesetze als Leitprinzip der Unternehmenstätigkeit identifiziert.

Es liegt in unserem vorrangigen Interesse, dass all diejenigen, die - aus welchen Gründen auch immer - für und mit uns arbeiten, ihre Tätigkeit in Übereinstimmung mit den in unserem Modell 231 und in unserem Verhaltenskodex enthaltenen Prinzipien und Werten ausüben, als wesentliche Instrumente zur Anleitung, Förderung und Verbreitung von korrektem und linearem Verhalten, auch um das gute Funktionieren, die Zuverlässigkeit und den Ruf des Unternehmens zu gewährleisten.

Um das wirksame Funktionieren des 231er Modells zu gewährleisten, haben die Geschäftsführer ein autonomes und unabhängiges Aufsichtsorgan ernannt (so genannte Organismo di Vigilanza).

Um sich mit der Aufsichtsbehörde in Verbindung zu setzen, um Berichte oder Informationen zu erhalten, gibt es ein spezielles E-Mail-Postfach, das ausschließlich der Aufsichtsbehörde selbst zur Verfügung steht: lsconsulting64@gmail.com.